Vorsorge

Digitaler Nachlass: Was passiert mit Ihren Online-Konten nach dem Tod?

E-Mail, Social Media, PayPal & Co.: Wer erbt den Zugang zu Online-Konten? Was der BGH entschieden hat und wie Sie Ihren digitalen Nachlass in 5 Schritten regeln.

7 Min. LesezeitCoraia
Hände auf einem Laptop an einem Holztisch im warmen Morgenlicht

Ein Großteil unseres Lebens findet heute online statt: E-Mails, Fotos in der Cloud, Bankkonten, Streaming-Abos, soziale Netzwerke. Was viele nicht bedenken: All das bleibt bestehen, wenn wir sterben. Für Angehörige beginnt dann oft eine mühsame Suche – nach Konten, von denen sie nichts wussten, und nach Zugängen, die niemand kennt.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass zählen alle Daten, Konten und Verträge, die eine Person online hinterlässt. Typischerweise sind das:

  • E-Mail-Konten bei Anbietern wie Gmail, GMX, Web.de oder Outlook
  • Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder WhatsApp
  • Online-Banking, PayPal und Depots, auch reine Online-Banken
  • Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten, etwa iCloud, Google Drive oder Dropbox
  • Abos und Mitgliedschaften wie Streaming-Dienste, Zeitungen, Software oder Fitness-Apps
  • Online-Shops und Marktplätze mit hinterlegten Zahlungsdaten
  • Kryptowährungen und digitale Wertgegenstände
  • Eigene Websites und Domains

Gerade die vielen kleinen Abos fallen oft erst Monate später auf – wenn sie weiter vom Konto abgebucht werden.

Wer erbt den Zugang zu Online-Konten?

Die Erben. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod das gesamte Vermögen auf die Erben über – einschließlich aller Verträge. Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt, dass das auch für Nutzerkonten bei Online-Diensten gilt. Im konkreten Fall wollten Eltern auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen. Der BGH entschied: Die Erben treten in den Vertrag mit Facebook ein und haben Anspruch auf Zugang zum Konto und seinen Inhalten.

2020 hat der BGH nachgelegt: Ein bloßer Datenexport genügt nicht. Die Erben müssen das Konto so einsehen können, wie es der verstorbene Mensch selbst konnte – sie dürfen es allerdings nicht aktiv als eigenes weiterführen.

Warum der Zugriff in der Praxis trotzdem scheitert

Dass Erben ein Recht auf Zugang haben, nützt wenig, wenn niemand weiß, welche Konten es gibt. Die häufigsten Hürden:

  1. Unbekannte Konten: Angehörige wissen schlicht nicht, wo überall Konten und Abos bestehen.
  2. Fehlende Passwörter: Passwort-Manager und Zugangsdaten sind selbst passwortgeschützt.
  3. Zwei-Faktor-Schutz: Der Bestätigungscode geht an ein Smartphone, das gesperrt ist.
  4. Anbieter im Ausland: Prozesse, Ansprechpartner und Nachweise unterscheiden sich stark.
  5. Fristen und Kosten: Während die Suche läuft, werden Abos weiter abgebucht.

Welche Möglichkeiten bieten die großen Anbieter?

Einige Plattformen haben eigene Werkzeuge für den Todesfall eingeführt. Es lohnt sich, sie zu Lebzeiten einzurichten:

  • Google: Mit dem Kontoinaktivität-Manager legen Sie fest, was nach längerer Inaktivität mit Ihrem Konto geschieht und wer benachrichtigt wird.
  • Apple: Sie können einen Nachlasskontakt hinterlegen, der nach Ihrem Tod mit einem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde Zugang zu Ihren iCloud-Daten beantragen kann.
  • Facebook und Instagram: Konten können in einen Gedenkzustand versetzt werden. Bei Facebook lässt sich zusätzlich ein Nachlasskontakt bestimmen.

Diese Funktionen decken jedoch immer nur einen Anbieter ab – und viele Dienste bieten gar nichts Vergleichbares an.

In 5 Schritten den digitalen Nachlass regeln

1. Alle Konten erfassen

Erstellen Sie eine Übersicht aller Online-Konten, Abos und Verträge. Ein guter Startpunkt ist Ihr E-Mail-Postfach: Suchen Sie nach Begriffen wie „Willkommen“, „Rechnung“ oder „Ihr Konto“.

2. Für jedes Konto festlegen, was passieren soll

Soll das Konto gelöscht, in den Gedenkzustand versetzt oder an jemanden übergeben werden? Sollen Fotos gesichert werden? Diese Entscheidung erleichtert Ihren Angehörigen das Handeln enorm.

3. Zugänge sicher hinterlegen

Notieren Sie Zugangsdaten nicht auf losen Zetteln und nicht im Testament. Ein Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet und ist für alle Beteiligten einsehbar. Nutzen Sie stattdessen eine verschlüsselte Lösung, die im Ernstfall gezielt einer Vertrauensperson zugänglich wird.

4. Eine Vertrauensperson benennen

Bestimmen Sie eine Person, die sich um Ihren digitalen Nachlass kümmert. Mit einer Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht), kann sie sofort handeln – auch bevor ein Erbschein vorliegt. Lassen Sie sich zur Form der Vollmacht im Zweifel beraten.

5. Regelmäßig aktualisieren

Konten kommen hinzu, Passwörter ändern sich. Planen Sie einmal im Jahr eine kurze Durchsicht ein – etwa an Ihrem Geburtstag.

Wie Coraia beim digitalen Nachlass hilft

In Coraia erfassen Sie Ihre digitalen Konten mit Dienst, Zugangsdaten und Ihrem Wunsch für den Todesfall. Passwörter und Wiederherstellungsdaten werden verschlüsselt gespeichert. Sie bestimmen Vertrauenspersonen und legen fest, welche Bereiche diese sehen dürfen. Zugriff erhalten sie erst, nachdem ein Trauerfall gemeldet und geprüft wurde.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Ist der digitale Nachlass vererbbar?

Ja. Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen einschließlich der Vertragsbeziehungen auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 bestätigt, dass dazu auch Nutzerkonten bei Online-Diensten gehören (Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17).

Dürfen Erben die E-Mails und Nachrichten des Verstorbenen lesen?

Grundsätzlich ja. Der BGH hat entschieden, dass weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz den Zugriff der Erben auf die Inhalte eines Nutzerkontos verhindern. Erben dürfen das Konto einsehen, sollen es aber nicht als ihr eigenes weiterführen.

Sollte ich meine Passwörter ins Testament schreiben?

Nein. Ein Testament wird nach dem Tod vom Nachlassgericht eröffnet, und alle Beteiligten erhalten Einsicht. Außerdem ändern sich Passwörter häufig. Besser ist eine geschützte, regelmäßig aktualisierte Übersicht, auf die nur eine bestimmte Vertrauensperson im Ernstfall Zugriff erhält.

Was passiert mit Konten, um die sich niemand kümmert?

Sie laufen meist weiter. Kostenpflichtige Abos werden weiter abgebucht, solange das Konto gedeckt ist, Social-Media-Profile bleiben sichtbar und Daten bleiben gespeichert, bis der Anbieter das Konto wegen Inaktivität löscht – was Jahre dauern kann.

Was gilt für Kryptowährungen?

Kryptowerte sind vererbbar. Ohne die privaten Schlüssel oder die Wiederherstellungsphrase sind sie jedoch faktisch verloren, denn es gibt keine Stelle, die den Zugang wiederherstellen kann.

Quellen

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